In Polen geschützte Pflanzen - Liste der unter Schutz stehenden Arten

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Anonim

Die Liste der geschützten Arten in Polen ist sehr lang. Es gibt Arten, die vom Aussterben bedroht sind oder nur wenige natürliche Lebensräume im ganzen Land oder sogar weltweit haben. Prüfen Sie, welche in Polen geschützten Pflanzen nicht gepflückt oder neu gepflanzt werden können.

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In Polen geschützte Pflanzen - die wichtigsten Informationen

In Polen geschützte Pflanzen - Rechtsgrundlage

Versuche, den Artenschutz in Polen einzuführen, reichen bis ins 11. Jahrhundert zurück! Damals wurden die ersten Versuche unternommen, die Biberjagd zu regulieren. Aber jahrhundertelang hat das niemand wirklich ernst genommen. Das erste Gesetz, das die Verpflichtung zum Schutz bestimmter Pflanzen- und Baumarten auferlegte, erschien Mitte der 1930er Jahre.

In der polnischen Geschichte hat es zumindest mehrere solcher Gesetze gegeben. Aktuell ist die Angelegenheit durch das Naturschutzgesetz von 2004 gesetzlich geregelt. Es wurde gegründet, um das Überleben und den angemessenen Schutz von Wildpflanzen, Pilzen, Tieren und ihren Lebensräumen zu gewährleisten. Das Gesetz schützt seltene, gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten. Es berücksichtigt auch Arten, die aufgrund internationaler Abkommen streng geschützt werden müssen.

Arten, die auf der Liste der gesetzlich geschützten Gebiete stehen, werden durch die Verordnung des Umweltministers definiert. Es wurden mehrere solcher Verordnungen erlassen, derzeit ist die Verordnung des Umweltministers vom 9. Oktober 2014 in Kraft. Dieses Dokument enthält eine detaillierte Auflistung, welche Pflanzen-, Tier- und Pilzarten unter Schutz stehen. Derzeit gibt es etwa 400 Tierarten, 213 Pflanzenarten und 265 Pilzarten.

Interessanterweise können die Schutzvorschriften in einer bestimmten Woiwodschaft durch den regionalen Umweltschutzdirektor geändert werden. Er kann weitere in diesem Gebiet unter Schutz stehende Arten ausweisen oder Ausnahmen von den Verboten festlegen. In der Praxis bedeutet dies, dass in einigen Teilen unseres Landes einige der streng oder teilweise geschützten Pflanzen geerntet werden können, zum Beispiel für medizinische Zwecke oder in einer bestimmten Menge.

Pflanzen unter Voll- oder Teilschutz

Es gibt zwei Schutzarten, die die Pflanzen geschützt bleiben können: Totalschutz und Teilschutz. Totaler (strenger) Schutz bedeutet, dass es absolut unmöglich ist, den Pflanzenbestand zu zerstören oder zu reduzieren. Zerstörung, Abreißen und Beschädigen, Vernichten von Lebensräumen, Ernten, Halten und Verbringen (auch Umpflanzen in den eigenen Garten) sowie natürlich Verkauf und Transport ins Ausland sind mit Bußgeld untersagt.

Teilschutz kann im Umfang variieren. Meistens bedeutet dies, dass Pflanzen nur in bestimmten Teilen des Landes oder in ausgewiesenen Schutzzonen oder Refugien (Positionen, aus denen sie natürlich stammen) streng geschützt sind. Überprüfen Sie auch dieser Artikel über Blumen unter Schutz in Polen.

Welche Pflanzen sind in Polen geschützt

In Polen geschützte Pflanzen - Liste

Polnische Pflanzen, die in Polen unter Schutz stehen, sind über 200 Arten! Viele von ihnen treten selten oder nur unter bestimmten Bedingungen auf. Das sind zum Beispiel Wald- oder Bergblumen und -sträucher, die in großen Höhen vorkommen, oder Arten, die nur in Nationalparks vorkommen, wo die Zerstörung aller Pflanzen sowieso verboten ist. Daher präsentieren wir Ihnen eine Liste der am leichtesten zu findenden Arten, die Sie mit ihrer dekorativen Wirkung verführen können. Denken Sie daran, dass diese Blumen, Sträucher und Bäume geschützt sind und nicht einmal zum Umpflanzen in den Garten geerntet werden können. Einige davon finden Sie jedoch im Gartenladen oder Sie gehen für sie in die Zierobstbaumschule.

Liste der Pflanzen unter Vollschutz:

  • Zwergbirke,
  • königlicher Hummer,
  • stacheliger Farn,
  • Brauns Farn,
  • gemeinsame Sprache,
  • bärtige Glocke,
  • dunkle Paronychie,
  • keilförmige Paronychie,
  • Weihnachtsmann am Meer,
  • schmalblättriger Enzian,
  • rosa Nelke,
  • glänzende Nelke,
  • Sumpf Seerose,
  • Frühlingsliebe,
  • einfache Clematis,
  • Alpenblume,
  • Küchenschelle (Alpen und Frühling),
  • Sibirische Schwertlilie (Sämlinge in Gartengeschäften erhältlich),
  • goldköpfige Lilie,
  • weichblättrige Traubenhyazinthe,
  • lila Alpenveilchen,
  • Sonnentau,
  • Eschenblatt-Dyptam (Obst- und Zierbaumschulen verkaufen ihre Setzlinge),
  • Würfel Schachbrett,
  • schwedische Vogelbeere,
  • lila Alpenveilchen,
  • Edelweiß,
  • blaues polen,
  • Wolfsmilch,
  • Thymian,
  • Sumpf Orchidee.

Liste der teilweise geschützten Pflanzen:

  • Schneeglöckchen oder Schneeglöckchen,
  • Straußenfeder,
  • Gemeine Eibe,
  • weiße Seerose,
  • eine gezackte Nelke,
  • konzentrierte Nelke,
  • Europäische Bettwanze,
  • Sanddorn,
  • wilder Knoblauch,
  • Daphne Wolfslyko,
  • gemeinsamer Sumpf,
  • Latschenkiefer

Die wichtigsten Pflanzen, die streng oder teilweise geschützt sind - Namen und Beschreibungen

Die Liste der geschützten Arten ist so lang, dass es keinen Sinn macht, alle Pflanzen zu beschreiben. Mit der Beschreibung stellen wir Ihnen nur die wichtigsten vor, die Sie auf Ihrem Weg treffen können, denn polnische Wiesen bedecken den größten Teil des Landes. Hier sind die Namen und Beschreibungen der Pflanzen, die Sie besser nicht pflücken sollten:

Weißer Pilz - obwohl der Name unbekannt ist, reicht es aus, sich die Bilder anzuschauen, um zu wissen, um welche Pflanze es sich handelt! Es ist eine Seerose, eine Pflanze mit schönen weißen Blüten, die auf der Wasseroberfläche schwimmen. Sie wird auch Seerose genannt. Seine Blüten sind entzückend, aber sie aus dem See zu pflücken ist ein Fehler! Setzlinge können im Gartenladen gekauft werden!

Bärlauch - Wald- und Wiesenknoblauch werden zum Kochen und für medizinische Zwecke verwendet. Sie gehören jedoch zu geschützten Pflanzen, sodass der Eigenerwerb verboten ist. Bärlauch ist leicht zu erkennen, die Art hat schöne, stechend riechende Blätter und weiß gefärbte kopfförmige Blütenstände.

Sanddorn ist eine weitere Pflanze, die für ihre heilenden Eigenschaften bekannt ist. Und es kann auch nicht selbst gewonnen oder geerntet werden. Sanddorn ist ein Strauch der Olivenfamilie mit dunkelgrünen Blättern und charakteristischen roten Früchten. Natürlich kommt sie nur an der Ostsee vor, kann aber auch im Garten angebaut werden.

Goldkopflilie - in Polen ist sie ziemlich selten, aber ihre schönen Blüten sind wirklich verlockend. Sie haben die typische lila Form - Blütenblätter, die weit nach hinten gefaltet sind und deutliche Staubbeutel zeigen. Die Pflanze hat normalerweise eine rosa Farbe und wird oft ausgegraben, um in den Garten verpflanzt zu werden.

Schneeglöckchen Schneeglöckchen - das Aussehen dieser Pflanze erregt jedes Jahr große Begeisterung. Schließlich ist sie eine der ersten Frühjahrspflanzen, die sehr früh mit der Vegetation beginnt, also früher als die Primeln. Zarte weiße Blüten vor einem Hintergrund aus grünen Blättern und einem feinen Wuchs. Schauen Sie sich einfach die Bilder an, um sich zu Tode in Schneeglöckchen zu verlieben! Die Zerstörung ihrer Lebensräume ist jedoch verboten.

Zerstörung geschützter Pflanzen – Folgen

Was die Folgen der Zerstörung geschützter Pflanzen angeht, ist das Gesetz mehrdeutig. Es sei daran erinnert, dass das Gesetz vorsieht, dass sowohl die Zerstörung von Pflanzen als auch von Tieren strafbar ist. Die meisten Gesetze lassen sich leicht auf die Tötung geschützter Tiere anwenden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Vernichtung von Pflanzen und Tieren von „erheblicher Größe“ bestraft wird und Vernichtung oder Beschädigung, sofern sie erheblichen Schaden anrichtet. Das Strafgesetzbuch legt jedoch nicht genau fest, was dies bedeutet. Daher hängt alles von der Meinung des Gerichts ab. Und tatsächlich - einen Luchs zu töten, dessen Population in Polen und auf der Welt im Allgemeinen sehr klein ist, ist wirklich schade. Aber was ist, wenn ein Schneeglöckchen gepflückt oder eine junge Eibe rausgeschmissen wird?

Es hängt alles von der Situation ab. Zum Beispiel waren Blumen, die von Straßenhändlern gesammelt und verkauft wurden, ein ernstes Problem. Dies galt insbesondere für das Maiglöckchen, das lange Zeit unter Teilschutz stand. Für den Verkauf einer großen Anzahl solcher Wildblumen drohten bis zu 3 Jahre Gefängnis! Maiglöckchen stehen derzeit nicht mehr unter Schutz, und es gibt nicht viele Klagen wegen Vernichtung von Pflanzen. Meist endet es mit einem Ticket, das von der Polizei oder der Forstwache ausgestellt werden kann. Die abgeholte oder ausgegrabene Pflanze wird beschlagnahmt, die Geldstrafe kann bis zu mehreren hundert Zloty betragen.